1. Geltungsbereich

    1. Die nachfolgenden allgemeinen Verkaufs-, Liefer- und Reparaturbedingungen (im Folgenden kurz AGB) gelten für Verträge zwischen
      der Alu-Tek GbR, vertreten durch die geschäftsführende Gesellschafterin Silvia Biernatzki
      und dem geschäftsführendem Gesellschafter Filip Biernatzki
      Hatzurodestr. 17, 41812 Erkelenz
      Telefon: 02433 3009221
      Mail: info@alu-tek.de
      (im Folgenden kurz Alu-Tek GbR) und ihren Kunden (Verbraucher und Unternehmer).

    2. Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer
      selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können, § 13 BGB.

    3. Unternehmer ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in
      Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt, § 14 BGB.

    4. Entgegenstehende oder von diesen AGB abweichende bzw. ergänzende Bedingungen des Kunden, der Unternehmer ist, warden nicht anerkannt.

    5. Individuelle Vertragsabreden haben stets Vorrang vor diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen.


  2. Widerrufsrecht für Verbraucher

    Verbrauchern steht in bestimmten gesetzlich geregelten Fällen ein Widerrufsrecht zu. In diesem Fall belehren wir Sie hierüber gesondert. Unterneh-
    merkunden wird kein freiwilliges Widerrufsrecht gewährt.


  3. Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen

    1. Vertragsschluss und Vertragssprache

      1. Auf Anfrage des Kunden erstellt die Alu-Tek GbR, sofern keine abweichende Vereinbarung getroffen oder auf dem Angebot ausdrücklich eine
        andere Regelung bestimmt wurde, ein unverbindliches befristetes Angebot und sendet dieses dem Kunden zu. Der Kunde hat sodann die Möglich-
        keit (fern-) mündlich oder schriftlich und fristgerecht das Angebot gegenüber der Alu-Tek GbR zu bestätigen. Die Bestätigung des Kunden bei der
        Alu-Tek GbR ist unverbindlich und führt nicht zum Abschluss eines Vertrages. Erst mit der, auf die Bestätigung des Kunden folgenden verbindli-
        chen Auftragsbestätigung der Alu-Tek GbR kommt der Vertrag zwischen der Alu-Tek GbR und dem Kunden zu Stande, spätestens aber mit Liefe-
        rung der Ware

      2. Angebote der Alu-Tek GbR gegenüber Unternehmen sind grundsätzlich freibleibend. Gegenüber Verbrauchern nur, wenn dies in dem Ange-
        bot ausdrücklich als „freibleibend“ oder „unverbindlich“ gekennzeichnet wurde.

      3. Vertragssprache ist deutsch

    2. Lieferung

      Alu-Tek GbR liefert ab Lager an die vom Kunden angegebene Adresse in Deutschland. Ist der Kunde Unternehmer, geht die Gefahr mit Übergabe
      der Ware an den Spediteur bzw. bei Abholung durch den Kunden, bei Versandbereitschaft auf den Kunden über.

    3. Preise, Zahlungsbedingungen und Eigentumsvorbehalt

      1. Alle Preise verstehen sich in Euro inkl. MwSt. und zzgl. Verpackung und Versandkosten.

      2. Zahlungen sind sofort und ohne Abzug nach Erhalt der Rechnung fällig, soweit keine abweichende Vereinbarung getroffen oder auf der Rech-
        nung abweichende Zahlungsfristen ausgewiesen wurden. (optional: Mit der Auftragsbestätigung (siehe Punkt III.1.1) werden 50% der Auftragssum-
        me als Anzahlung auf die Gesamtauftragssumme (netto) fällig. Die Alu-Tek GbR stellt dem Kunden gegenüber hierzu eine gesonderte Rechnung.)

      3. Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung im Eigentum von Alu-TEK GbR (nachfolgend: Vorbehaltsware).

      4. Ist der Kunde Unternehmer, gilt daneben folgendes:

        • Die gelieferte Ware bleibt Eigentum von Alu-Tek GbR bis zur Erfüllung sämtlicher Alu-Tek GbR gegen den Kunden zustehender Ansprü-
          che, auch wenn die einzelne Ware bezahlt worden ist.

        • Der Unternehmerkunde ist befugt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsbetrieb an Dritte weiter zu veräußern, wenn sicherge-
          stellt wird, dass die Zahlung an Alu-Tek GbR erfolgt und dass das Eigentum auf den Dritten erst übergeht, wenn dieser seine
          Zahlungsverpflichtungen erfüllt hat.

        • Der Unternehmerkunde kann seinerseits unter Eigentumsvorbehalt weiterveräußern, ohne dass hierdurch das vorbehaltene Eigentum auf
          den Dritten übergeht.

        • Der Unternehmerkunde darf ohne Zustimmung von Alu-Tek GbR, die Vorbehaltsware nicht verpfänden oder diese zur Sicherung übereig-
          nen. Eine Verarbeitung oder Umbildung der Vorbehaltsware durch den Unternehmerkunden erfolgt ausschließlich im Namen und im
          Interesse von Alu-Tek GbR. Bei Pfändungen, Beschlagnahmen oder sonstigen Verfügungen oder Eingriffen Dritter hat der Unternehmer-
          kunde Alu-Tek GbR unverzüglich zu benachrichtigen.

        • Der Unternehmerkunde tritt seine Forderungen aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware einschließlich aller Nebenrechten bereits
          jetzt in voller Höhe im Voraus sicherungshalber an Alu-Tek GbR ab, die diese Abtretung annimmt. Bis auf Widerruf und solange sich der
          Unternehmerkunde nicht in Verzug befindet, ist der Unternehmerkunde berechtigt, die Alu-Tek GbR abgetretenen Forderungen selbst
          einzuziehen; er ist jedoch nicht berechtigt, über sie in anderer Weise, z. B. durch Abtretung, zu verfügen.

        • Auf Verlangen von Alu-Tek GbR hat der Unternehmerkunde die Forderungsabtretung dem betreffenden Abnehmer bekannt zu machen
          und Alu-Tek GbR die zur Geltendmachung ihrer Rechte gegen den Abnehmer erforderlichen Unterlagen, z. B. Rechnungen, auszuhändigen
          und die erforderlichen Auskünfte zu erteilen. Alu-Tek GbR wird die ihr zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Kunden nach Wahl von
          Alu-Tek GbR freigeben, soweit deren Wert die zu sichernden Forderungen um mehr als 20% übersteigt.

    4. Gewährleistung

      1. Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte. Die Rechte aus einer etwaigen Garantie werden durch diese AGB weder ausgeschlossen noch
        beschränkt.

          1. Ist der Kunde Unternehmer entscheidet Alu-Tek GbR über die Art der Nacherfüllung und es gilt zusätzlich §377 HGB; im Fall der Ersatzliefe-
            rung sind die Kosten des Ausbaus der mangelhaften Sache und die Kosten des Einbaus der mangelfreien Ersatzsache vom Nacherfüllungsanspruch
            nicht erfasst.

          2. Mängelansprüche des Kunden, der Unternehmer ist, verjähren in einem Jahr ab Lieferung.

    5. Haftung

      Schadensersatzansprüche des Kunden sind ausgeschlossen. Das gilt nicht soweit Alu-Tek GbR nach zwingenden gesetzlichen Vorschriften (z. B.
      Produkthaftungsgesetz), bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit, wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder wegen der
      Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, d.h. Pflichten, die Alu-Tek GbR dem Kunden nach Inhalt und Zweck des Vertrages gerade zu gewähren
      hat oder deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regel-
      mäßig vertraut und vertrauen darf, haftet. Ein Anspruch auf Schadensersatz wegen einer leicht fahrlässigen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten
      ist auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.


  4. Allgemeine Reparatur- und Montagebedingungen

    1. Geltungsbereich/ Verweis

      Es gelten die Regelungen unter III dieser AGB entsprechend, wenn nachfolgend keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde. Die Bedingun-
      gen gelten nicht, wenn Reparaturen im Rahmen von Mängelansprüchen des Vertragspartners ausgeführt werden.

    2. Kosten

      1. Wird der voraussichtliche Preis der Leistungen nicht bei Vertragsschluss angegeben, kann der Kunde Kostengrenzen setzen.

        2.2 Verbindliche Kostenvoranschläge werden durch die Alu-Tek GbR nur auf ausdrückliche Anforderung durch den Kunden erstellt.

          1. Ein vom Kunden gewünschter Kostenvoranschlag ist nur verbindlich, wenn er von uns schriftlich abgegeben und als verbindlich bezeichnet
            wird. Für die zur Abgabe des Kostenvoranschlages erforderlichen Leistungen werden dem Vertragspartner berechnet, soweit die Reparatur nicht
            durchgeführt wird oder sie bei der Durchführung der Reparatur nicht verwertet werden können.

          2. Ergibt sich während der Reparatur, dass die zu erwartenden Kosten der Reparatur die unverbindlich veranschlagten Kosten übersteigen und
            nicht in einem wirtschaftlich vertretbaren Verhältnis zum Zeitwert der zu reparierenden Sache stehen, werden wir den Vertragspartner unverzüglich
            hierüber informieren. Gleiches gilt für Mängel, die wir erst bei Gelegenheit der Reparatur feststellen und die bislang nicht vom Umfang des Repa-
            raturauftrages umfasst waren.

          3. Die Sache wird nach einem von uns nicht zu vertretenden Abbruch einer Reparatur nur auf ausdrücklichen Wunsch des Vertragspartners gegen
            Erstattung der hierdurch entstehenden Kosten wieder in den Ursprungszustand zurückversetzt.

          4. Bei der Berechnung der Reparatur sind die Preise für verwendete Teile, Materialien und Sonderleistungen sowie die Preise für die Arbeitsleis-
            tungen, die Fahrt- und Transportkosten jeweils gesondert auszuweisen. Wird die Reparatur aufgrund eines verbindlichen Kostenvoranschlages aus-
            geführt, so genügt eine Bezugnahme auf den Kostenvoranschlag, wobei nur Abweichungen im Leistungsumfang besonders aufzuführen sind.

    3. Kündigung

      Dem Kunden steht ein jederzeitiges Kündigungsrecht zu. Kündigt der Kunde den Vertrag, so hat er die bis dahin ausgeführten Arbeiten und Kosten,
      einschließlich der Aufwendungen für bestellte und bereits beschaffte Ersatzteile, sowie den entgangenen Gewinn zu bezahlen, wenn und soweit die
      Kündigung nicht auf Umständen beruht, die die Alu-Tek GbR zu vertreten hat. Nach der Kündigung legt die Alu-Tek GbR Rechnung und erstellt
      hierfür insbesondere auch eine nachvolziehbare Kostenaufstellung und sendet diese dem Kunden zum Ausgleich mit einer darin benannten Zah-
      lungsfrist zu.

    4. Zahlungen

      Zahlungen sind nach Abnahme sofort und ohne Abzug fällig. Alu-Tek GbR kann bei Auftragserteilung eine angemessene Vorauszahlung verlan-
      gen.

    5. Mitwirkungspflichten

      1. Der Kunde hat die Pflicht, für angemessene Arbeitsbedingungen und die Sicherheit am Ort der Reparatur bzw. der Montage zu sorgen.

      2. Der Kunde ist verpflichtet die erforderliche Energie einschließlich der erforderlichen Anschluss auf seine Kosten bereitzustellen. Er hat alle Ma-
        terialien und Betriebsstoffe bereitzustellen und alle sonstigen Handlungen vorzunehmen, die zur Erprobung nötig sind.

      3. Kommt der Kunde seinen Verpflichtungen nicht nach, so ist Alu-Tek GbR nach Setzung einer angemessenen Frist, berechtigt, aber nicht
        verpflichtet, an Stelle und auf Kosten des Kunden die Handlungen vorzunehmen.

      4. Die gesetzlichen Rechte und Ansprüche des Kunden bleiben im Übrigen unberührt.

    6. Frist für die Ausführung der Reparatur oder Montage

        1. Die Angaben von Alu-Tek GbR über Reparatur- oder Montagefristen beruhen auf Schätzungen und sind unverbindlich, es sei den es wurde
          etwas anderes vereinbart.

        2. In Fällen nicht voraussehbarer und von der Alu-Tek GbR nicht zu vertretener betrieblicher Behinderungen (z.B. Arbeitseinstellungen, Beschaf-
          fungsschwierigkeiten von Ersatzteilen, Lieferungs- oder Leistungsverzug von Zulieferanten) sowie bei behördlichen Eingriffen, höherer Gewalt und
          Arbeitskämpfen, verlängern sich auch verbindliche Fristen um diese Zeiten zzgl. angemesser Zeiträume für die Wiederaufnahme der Arbeiten.

    7. Abnahme der Reparatur oder Montage, Übernahme durch den Kunden

        1. Der Kunde ist zur Abnahme verpflichtet, sobald ihm die Fertigstellung angezeigt worden ist. Wegen unwesentlicher Mängel kann die Abnahme
          nicht verweigert werden.

        2. Kommt der Kunde mit der Abnahme in Verzug, so gilt die Abnahme nach Ablauf von zwölf Werktagen seit Anzeige der Fertigstellung als erfolgt.
          Hat der Kunde die Anlage ohne Abnahme in Benutzung genommen, gilt die Abnahme nach Ablauf von sechs Werktagen nach Beginn der Benut-
          zung als erfolgt. Vorbehalte wegen erkennbarer Mängel hat der Kunde in diesen Fällen spätestens bis zu den vorstehend genannten Zeitpunkten
          geltend zu machen.

    8. erweitertes Pfandrecht

      1. Alu-Tek GbR steht wegen ihrer Forderungen aus dem Werkvertrag ein Pfandrecht an dem aufgrund des Vertrages in ihren Besitz gelangten
        Reparatur- bzw. Montagegegenstand zu.

      2. Das Pfandrecht kann auch wegen Forderungen aus früher durchgeführten Arbeiten, Ersatzteillieferungen und sonstigen Leistungen geltend
        gemacht werden, soweit sie mit dem Auftragsgegenstand im Zusammenhang stehen. Für sonstige Ansprüche aus der Geschäftsverbindung gilt das
        Pfandrecht nur, soweit diese Ansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.

    9. Gewährleistung

      Der Kunde hat einen Mangel der Reparatur oder Montage, Alu-Tek GbR unverzüglich mitzuteilen. Hat der Kunde ohne Einwilligung von Alu-Tek GbR
      Instandsetzungs- oder Montagearbeiten selbst ausgeführt oder von einem Dritten ausführen lassen, so entfällt die Haftung von Alu-Tek GbR für diese
      Arbeiten. Das gleiche gilt, wenn auf Wunsch des Kunden der Austausch von erneuerungsbedürftigen Teilen unterbleibt.


  5. Schlussbestimmungen

    1. Online-Streitbeilegung gemäß Art. 14 Abs. 1 ODR-VO

      Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die Kunden unter http://ec.europa.eu/consumers/odr/ finden.
      In diesem Zusammenhang sind wir gesetzlich verpflichtet, auf unsere E-Mail-Adresse hinzuweisen.
      Diese lautet: info@alu-tek.de

      Alu-Tek GbR ist nicht bereit oder verpflichtet, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

    2. Nach Entstehen einer Streitigkeit zwischen der Alu-Tek GbR und einem Verbraucher-Kunden, die nicht durch Verhandlungen mit dem Verbrau-
      cher-Kunden, zum Beispiel im Rahmen unseres Kundenbeschwerdesystems beigelegt werden konnte, können Verbraucher-Kunden grundsätzlich
      die für allgemeine Verbraucherprobleme zuständige Allgemeine Verbraucherschlichtungsstelle des Zentrums für Schlichtung e. V. kontaktieren.

      KONTAKT:

      Allgemeine Verbraucherschlichtungsstelle des Zentrums für Schlichtung e.V.
      Straßburger Straße 8

      7694 Kehl am Rhein

      mail@verbraucher-schlichter.de
      Telefon: 07851 / 795 79 40

      Fax: 07851 / 795 79 41

    3. Die Alu-Tek GbR hat sich keinem Verhaltenskodex unterworfen.

    4. Gegenüber Unternehmern wird als Gerichtsstand der Sitz von Alu-Tek GbR vereinbart.

    5. Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Diese Rechtswahlvereinbarung führt gemäß Art. 6 Abs. 2 der Verordnung Nr. 593/2008
      („Rom-I“) nicht dazu, dass einem Verbraucher der Schutz entzogen wird, den ihm das zwingende Verbraucherrechts des Staates gewährt, in dem er
      seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, sofern die Alu-Tek GbR ihre berufliche oder gewerbliche Tätigkeit in diesem Staat ausübt, oder eine solche
      Tätigkeit auf irgend einer Weise auf diesen Staat oder auf mehrere Staaten, einschließlich dieses Staates, ausrichtet und der Vertrag in den Bereich
      dieser Tätigkeit fällt.